Hygienekonzept
Hygienekonzept für alle Pfadfindertätigkeiten
Stand: 24.08.2020
Durch Schulung, Elternbrief sowie durch Veröffentlichung auf der Website ist sichergestellt, dass alle Mitglieder und Sorgeberechtigen ausreichend über das Hygieneschutzkonzept informiert sind.
Zum Schutz der Mitglieder des Pfadfinderstammes Hl. Kreuz vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Die Mitglieder des Stammes tragen die Verantwortung für einen geordneten Ablauf der Pfadfinderaktionen nach dem Schutz- und Hygienekonzept, im Besonderen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, sowie das regelmäßige Lüften der Räume vor und nach den Aktionen. Außerdem müssen die Räume und Sanitäranlagen, das Inventar, alle Gerätschaften, Türgriffe etc. regelmäßig gereinigt/desinfiziert werden.
Einforderung und Überwachung allgemeiner Verhaltensregeln
Alle Mitglieder haben sich an folgende Regelungen zu halten:
- Regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
- Vermeiden des Berührens von Augen, Nase und Mund
- Abstandhalten (mindestens 1,5 – 2 Meter) bei allen Aktionen, sowie beim Betreten und Verlassen aller Räumlichkeiten und im Außenbereich
- Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen einschl. aller Verkehrsflächen, ausgenommen am Sitzplatz in unseren Räumlichkeiten
- In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, weisen wir auf die Pflicht zum Tragen von Mund-NasenBedeckungen hin. Dies darf jedoch nicht dem Dauerzustand entsprechen.
- Eine Aktion darf maximal von 20 Personen durchgeführt werden, bei Überschreitung der Personenanzahl ist die Gruppierung zu trennen.
- Die zeitliche Länge der jeweiligen Aktion wird vom Leitungsteam festgelegt.
- Zugang zu den Sanitäranlagen nur jeweils eine Person
- Keine Gruppenbildungen (Abstandseinhaltung) und Kontaktaufnahmen zu anderen Gruppen
- Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt
- Kein Körperkontakt untereinander (Ausnahme: Personen aus eigenem gemeinsamem Hausstande, wie Ehepartner, Eltern mit ihren Kindern, Menschen mit Behinderung mit ihren Betreuern u.a.)
- Hinweis auf die Ausschlusskriterien für alle Mitglieder von Aktionen:
o Wenn aktuell positiv auf Covid-19 getestet oder unter Quarantäne gestellt wurden
o Wenn Kontakt zu Covid-19-Fällen in den letzten 14 Tagen bestand
o Wenn sich im selben Raum wie ein bestätigter Covid-19-Fall aufgehalten wurde
o Wenn für Laien erkennbare unspezifischen Krankheitssymptomen einer Erkältung oder eines Infekts (Husten, Schnupfen, etc.) festgestellt werden können
o wenn (coronaspezifische) Krankheitszeichen (z.B. Atemprobleme, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall) vorliegen
o wenn auf Grund medizinischer Indikatoren das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht möglich ist
Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 – 2 m
Je nach der Größe der Veranstaltungsräume und Veranstaltungsart wird eine Höchstzahl der Mitglieder festgelegt, diese sind mittels Plakatierung an den jeweiligen Türen ausgewiesen. Dabei gilt, dass je Mitglied wenigstens 2 qm Fläche zur Verfügung stehen muss. Tische und Stühle sind so anzuordnen, dass jedes Mitglied seinen Platz einnehmen kann, ohne dass ein anderes Mitglied aufstehen muss. Des Weiteren muss vor und mitten und nach jeder Aktion für mindestens 10 Minuten gelüftet werden (jede Stunde mind. 10 Minuten) und wir empfehlen die Türen in den genutzten Räumen während einer Aktion geöffnet zu lassen, damit die Luft besser zirkulieren kann.
Verkehrsflächen, Sanitäranlagen
In allen Bereichen mit Warte-/ Aufenthaltsfunktion bzw. Bewegungsflächen, z.B. auf den Fluren, vor den Räumen etc. sind die einzuhaltenden Mindestabstände mit gut sichtbaren Bodenmarkierungen gekennzeichnet. An allen Flurabschluss- und Verbindungstüren sind Plakate angebracht, mit denen die Besucher auf die Einhaltung der Mindestabstände hingewiesen werden. Es darf jeweils nur eine Person den Ein- bzw. Ausgang betreten, damit der Mindestabstand stets eingehalten wird. Sanitärräume dürfen nur von jeweils einer Person betreten werden. An den Türen zu den Sanitäranlagen ist mittels Plakatierung darauf hingewiesen.
Mund-Nasen-Bedeckungen
Mund-Nasen-Bedeckung ist für alle Mitglieder obligatorisch (Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr). Auch für Eltern welche mit den Leitern in Kontakt treten. Alle Mitglieder sind verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts auf den Bewegungsflächen sowie den Gängen zu und von den Sanitäranlagen ihre selbst mitgebrachte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und bereits außerhalb des Gebäudes (vor Zutritt zum Gebäude) aufzusetzen. Kenntlichmachung der Maskenpflicht erfolgt
mittels Plakaten, bei Nichteinhaltung wird der Zutritt verwehrt.
Vorgehen bei Infektionsverdacht
Mitglieder mit unspezifischen Krankheitssymptomen einer Erkältung, Atemwegsproblemen (trockener Husten, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Fieber, etc.) werden vom Verantwortlichen aufgefordert unverzüglich einen Arzt aufzusuchen. Um bei bestätigten Infektionen die Infektionskette nachvollziehen zu können, werden im Rahmen der Pandemieprävention bis auf Weiteres alle Mitglieder erfasst (in Form einer Anwesenheitsliste zu jeder Aktion).
Im Falle bestätigter Infektionen können damit alle Mitglieder informiert werden, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.
Die Anwesenheitsliste darf für Dritte nicht einsehbar sein und muss für eine Dauer von 4 Wochen nach dem Tag des Besuchs aufbewahrt und anschließend datenschutzgerecht vernichtet werden.
Weitere Maßnahmen: Allgemeine Hygiene
An den Ein- und Ausgängen sowie in allen Sanitärräumen sind ggf. Handspender für Desinfektionsmittel vorhanden, bitte benutzen Sie diese vor und nach allen Aktionen. Den Leitern wird empfohlen Handschuhe zur Ausgabe von Arbeitsmaterialen zu tragen. Seife sowie Einmal-Papierhandtücher stehen in den Sanitärräumen
in ausreichender Menge zur Verfügung. Die Mitglieder werden mittels Plakatierung auf eine gründliche Handhygiene hingewiesen.
Entsprechend der Mitgliederfrequenz werden Gegenstände, die von Mitgliedern angefasst werden z.B. Türgriffe, Handläufe an Treppen, Stuhllehnen … immer nach der Aktion gründlich gereinigt, ggf. desinfiziert.
Wo immer möglich werden die Türen während einer Aktion offengehalten, so dass keine Türklinken verwendet
werden müssen.
Speisen und Getränke dürfen nur im Freien oder am Sitzplatz zu sich genommen werden. Es darf nur das Selbstmitgebrachte konsumiert werden. Daher dürfen Speisen und Getränken derzeit nicht zubereitet und konsumiert werden.
Alle allgemein üblichen Hygieneregeln werden den Besuchern mittels Plakat vermittelt.